Unterschriftsbeglaubigung
Manchmal wird eine Beglaubigung gebraucht. Da geht es um die Sicherheit, dass ein Dokument wirklich von einer bestimmten Person unterschrieben wurde. Notare sind für solche Beglaubigungen zuständig, z.B. der Unterschriften unter:
Nachgenehmigung anderer notarieller Urkunden
Löschung von Hypotheken und Grundschulden im Grundbuch
Anmeldung zum Handelsregister oder Vereinsregister
Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt
Erbausschlagung
Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks oder für die Abwicklung eines Nachlasses Erklärungen zur Verwendung im Ausland, z.B. für das Studium oder die Reise eines Kindes
Außerdem fertigen wir beglaubigte Abschriften von wichtigen Dokumenten wie Zeugnissen oder Diplomen.
Die Beglaubigung von Unterschriften auf einem Dokument, das Sie selbst mitbringen, geht meist schnell und unkompliziert. Am Besten reichen Sie uns einen PDF-Scan des Dokuments mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail ein, damit wir Ihr Anliegen zügig einordnen und Ihnen einen Termin zur Beglaubigung vorschlagen können.