Beratung, Entwurf, Beurkundung

Unser Ablauf

Wenn Sie mit ihrem Anliegen erstmals an uns herantreten, werden wir Sie in der Regel bitten, uns ein paar grundlegende Angaben zu machen. Dazu geben wir Ihnen ein kurzes und leicht verständliches Formular an die Hand.

Damit verschaffen Sie uns schon einen guten Überblick. Im nächsten Schritt erfolgt in der Regel ein Beratungsgespräch zu den Details, entweder telefonisch, persönlich oder auf Wunsch per Videochat.

Sind erst einmal alle Details klar und Ihre Vorstellung konkretisiert, folgt die Entwurfsfertigung. Den Entwurf erhalten Sie und ggf. weitere Urkundsbeteiligte vor Beurkundung bzw. Beglaubigung von uns übermittelt, damit Sie sich vorbereiten und bei Bedarf mit uns oder anderen (z.B. der anderen Vertragspartei, Steuerberater, Rechtsanwalt) abstimmen können. Auch offen gebliebene Punkte können in dieser Phase noch geklärt werden.

Nachdem der Entwurf finalisiert wurde, können Sie gern einen Termin zur Beurkundung bzw. Beglaubigung vereinbaren, zu dem Sie persönlich in unseren Räumen erscheinen. Dort gehen Sie gemeinsam mit dem Notar alles durch und klären etwa noch offen gebliebene Fragen. Zum Schluss wird unterschrieben und die Urkunde gesiegelt.

Sollten Sie Fragen haben oder unsicher sein, ob wir für Ihr Anliegen zuständig sind, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern weiter. Link zu Kontaktformular

Informationen zu konkreten Anliegen finden sie (hier)

Unterseite Anliegen:

Ihr Anliegen

Beratung erhalten
Beratung bei Beurkundungsauftrag

page1image26791376page1image26797200page1image26797408page1image26798032page1image26798240

Die Aufklärung des Sachverhalts und Beratung zur Vertragsgestaltung sind wesentlicher Inhalt des Beurkundungsverfahrens und mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Unser Team aus qualifizierten Mitarbeitern unter Aufsicht des Notars findet für jedes Anliegen, das in der notariellen Zuständigkeit liegt, eine passende Lösung.

Die Beratungstätigkeit findet vor der Erstellung des Vertragsentwurfs statt. Nicht immer müssen Sie dazu persönlich im Notariat erscheinen – häufig lässt sich das einfach per E-Mail oder Telefon klären. Die Entscheidung darüber liegt beim Notar, und selbst der eigentliche Beurkundungstermin ist wesentlich von der Beratung und Belehrung durch den Notar geprägt.

isolierte Beratung

Fragen, die nicht im Zusammenhang mit einer Beurkundung stehen, können Gegenstand einer Beratung durch den Notar sein, wenn sie in unseren Tätigkeitsbereich fallen und der Notar das Beratungsmandat übernimmt. Die Beratung ist kostenpflichtig.

Beratung zu einem Entwurf oder einer Urkunde

Ihr potentieller Vertragspartner hat bereits einen anderen Notar eingeschaltet, und nun wollen Sie sich mit dessen Entwurf auseinandersetzen? Grundsätzlich ist jeder Notar zur Neutralität verpflichtet und hat nicht nur die Interessen seines Auftraggebers, sondern auch jedes anderen Vertragsbeteiligten gleichermaßen zu berücksichtigen. Aber manchmal ist es einfach beruhigend, eine zweite Meinung einzuholen.

In solchen Fällen übernehmen wir die Prüfung des Entwurfs und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

Manchmal kommt es aber auch vor, dass bereits eine Urkunde besteht, aber Unsicherheit herrscht, ob diese noch zur aktuellen Lebenssituation passt, z.B. bei einem Testament – oder Sie haben ein solches gar selbst geschrieben und wollen sich dazu nochmals eine Meinung einholen.

Auch dann stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Beurkundung beauftragen

Für die Erstellung eines Entwurfs und die anschließende Beurkundung erteilen Sie uns bitte einen ausdrücklichen Auftrag. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen nach dem ersten Kontakt zur Verfügung.

Bitte teilen Sie uns dazu mit, um welches konkretes Anliegen es sich handelt. Wir können Ihr Anliegen am besten zuordnen, wenn Sie uns mitteilen, welcher Gegenstand betroffen ist (Immobilie, Testament, Erbschaft) und was damit gemacht werden soll (Immobilie verkaufen, Testament erstellen, Erbschaft ausschlagen).

Sie können sich auf der Homepage Link zu Homepage | Kacheln einen Überblick über unsere Tätigkeitsfelder machen.

Wenden Sie sich dann gerne per Kontaktformular Link zu Kontaktformular oder E-Mail an uns. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren, wählen Sie dann beim Anruf bitte die Funktion „neuer Auftrag“ aus.

Termin vereinbaren

Für alle unsere Tätigkeiten vereinbaren wir mit Ihnen verbindliche Termine.

Beurkundung

Egal ob es um die Beurkundung eines Kaufvertrages oder Testaments geht – zunächst muss ein Entwurf gefertigt worden sein, der unter allen Beteiligten abgestimmt ist. Erst dann kann ein Termin zur Beurkundung vergeben werden.

Rufen Sie uns dazu an oder verwenden Sie das Kontaktformular (Link). Halten Sie dazu bitte immer unser Aktenzeichen Ihres Vorgangs parat.

Wenn an dem Vertrag mehrere Personen beteiligt sind, übernehmen Sie untereinander bitte selbst die interne Terminabstimmung.

Beglaubigung

Die Beglaubigung von Unterschriften auf einem Dokument, das Sie selbst mitbringen, geht meist schnell und unkompliziert. Am Besten reichen Sie uns einen PDF-Scan des Dokuments mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail ein, damit wir Ihr Anliegen zügig einordnen und Ihnen einen Termin zur Beglaubigung vorschlagen können.

Termin absagen

Stellt sich heraus, dass ein bereits vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, so sagen Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit wir die Zeit anderen Mandanten zur Verfügung stellen können. (Link) Und vergessen Sie nicht, die anderen Beteiligten über die Absage selbständig zu informieren.

Werden vereinbarte Termine ohne Absage nicht wahrgenommen, riskieren Sie, dass der Beurkundungsauftrag kostenpflichtig zurückgewiesen wird.

Informationen übermitteln Auftragsdaten

Für die Erfassung der grundlegenden Daten, welche für die Bearbeitung eines Auftrags notwendig sind, stellen wir Ihnen geeignete Formulare zur Verfügung.

Die ausgefüllten Formulare können Sie als Scan per E-Mail übermitteln.

Änderungen zu Entwurf

Änderungswünsche zu einem von uns bereits erstellten Entwurf teilen Sie uns am besten per E-Mail mit, indem Sie auf unsere Nachricht einfach antworten. Dann können wir das Anliegen leicht und schnell zuordnen.

Änderungswünsche können nach vorheriger Terminabstimmung auch telefonisch direkt mit dem Sachbearbeiter, der den Entwurf erstellt hat, erörtert werden – notwendig ist aber meist zusätzlich Ihre Bestätigung in Textform. So werden Missverständnisse vermieden.

Wenn mehrere Personen beteiligt sind, müssen Änderungswünsche vorher mit allen verhandelt und abgestimmt sein.

Dokumente zum Vollzug

Sind zur Abwicklung der Urkunde Dokumente (Vollmachten, Erbscheine, Geburtsurkunden etc.) nötig, kommt es darauf an: Werden Originale benötigt, reichen Sie uns diese bitte per Post oder durch Einwurf in unseren Briefkasten ein. Sofern eine Kopie ausreichend ist, teilen wir Ihnen dies mit und Sie können uns gerne einen Scan per E-Mail zukommen lassen.

Versehen Sie die Sendung stets mit unserem Aktenzeichen Ihres Vorgangs, der Ticketnummer oder der Nummer der Urkunde (UVZNr.), damit wir sie schnell und sicher zuordnen können.

Sachstand erfragen

Manche Dinge will man so schnell wie möglich erledigt wissen. Deshalb verstehen wir, wenn Sie ungeduldig sind.
Seien Sie sicher: Wir tun unser Bestes, um Ihr Anliegen schnellstmöglich und professionell zu bearbeiten. Wenn es klemmt oder Schwierigkeiten gibt, sagen wir ohne Aufforderung Bescheid. Wenn Sie nichts hören, dann können Sie sich darauf verlassen: es läuft.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, wenn wir telefonisch keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens geben. Sollte es doch dringende Anfragen geben, stellen Sie diese am besten per E-Mail mit unserem Aktenzeichen Ihres Vorgangs oder der Nummer der Urkunde (UVZNr.)