Familie und Vorsorge
General- und Vorsorgevollmacht
Von solchen Fällen haben Sie schon gehört: Der Krankenwagen ist gerade weg, mit Blaulicht… Gestern war noch alles normal, und mit einem Schlag ist das Leben aus den Fugen. Plötzlich müssen Entscheidungen für einen vertrauten Menschen getroffen werden, der selbst nicht mehr entscheiden kann: Im Krankenhaus, bei Behörden, in der Bank. Aber geht das denn rechtlich so einfach? Setzt das Gericht nicht einen Betreuer ein, wenn keine besondere Vollmacht gemacht wurde? Es ist ja nicht so, dass man darüber nicht schon gesprochen hätte. Der gute Wille war da. Aber dabei ist es eben auch geblieben. Dabei ist es so einfach, richtig vorzusorgen. Notwendig ist eine General- und Vorsorgevollmacht, die alles abdeckt: Rechtsgeschäfte bei Kreditinstituten, mit Vermietern oder gar über Grundstücke. Entscheidungen bei Ärzten und im Krankenhaus. Zugang zu Akten, Informationen und Daten auch im digitalen Bereich. Wir bieten die Vollmacht maßgeschneidert an. Sie enthält alles Notwendige und ist auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Somit ist das Dokument im Rechtsverkehr über jeden Zweifel erhaben, damit es im entscheidenden Moment keinen Ärger gibt. Neuerdings gibt es im Gesetz eine automatische Vertretung für Ehegatten. Aber die ist bürokratisch, zeitlich beschränkt und auch nur für dringende Gesundheitsdinge.Ehevertrag
Wer denkt schon gerne an Scheidung, wenn die Hochzeit geplant wird? Schließlich hat man gerade den Partner fürs Leben gefunden. Und der Gedanke daran ist das Gegenteil von romantisch.
Sollte es aber doch zu einer Scheidung kommen, ist es besser, bereits in friedlichen Zeiten vorgesorgt zu haben. Denn häufig entspricht das gesetzliche Scheidungsrecht nicht den Vorstellungen oder Wünschen der Eheleute.
- Über das Vermögen der Eheleute findet ein Zugewinnausgleich statt. Dabei muss der Ehegatte, dessen Vermögen sich besser entwickelt hat, eine einmalige Zahlung leisten.
- Die Rentenanwartschaften werden per Versorgungsausgleich aufgeteilt.
- Ein Ehegatte mit keinem oder geringem Einkommen kann auch nach der Scheidung monatlichen Unterhalt verlangen.
Gesetzliches Leitbild dafür ist ein inzwischen selten gelebtes Ehemodell: Einer ist der Hauptverdiener, und der andere hält ihm zu Hause den Rücken frei.
- Beide verdienen selbst und wollen ihre wirtschaftliche Freiheit während und nach der Ehe behalten.
- Ein Ehegatte ist Unternehmer, und das Unternehmen soll im Fall einer Ehekrise nicht gefährdet sein.
- Es gibt Vermögen aus Schenkungen oder Erbschaften.
- Die Ehe wird im vorgerückten Alter geschlossen, und beide stehen auf eigenen Füßen.
Sollte etwas davon bei Ihnen zutreffen, sollten Sie sich bei uns beraten lassen – am besten natürlich zusammen mit dem Partner, denn es soll ja fair zugehen.
Vermögensauseinandersetzung
Haben Partner gemeinsam eine Immobilie erworben und Kredit aufgenommen, bedeutet eine Trennung oder Scheidung meist das Aus für diesen Traum. Dafür gibt es vier Lösungen:
- Einer bliebt im Haus wohnen, übernimmt den Miteigentumsanteil des anderen und die Kreditschulden. Dem muss die Bank zustimmen, was sie nur tun wird, wenn einer allein zur Rückzahlung in der Lage ist.
- Beide ziehen aus, das Haus wird verkauft, und mit dem Kaufpreis wird der Kredit zurückgezahlt.
- Beide ziehen aus, vermieten das Haus und decken mit den Einnahmen den Kapitaldienst an die Bank. Die Entscheidung, ob und wann das Haus verkauft wird, fällt später.
- Ein neuer Partner übernimmt Eigentumsanteil und Kreditschuld desjenigen, der auszieht. Voraussetzung ist, dass die Bank zustimmt. Und dass alle drei an einem Tisch sitzen wollen…
Der Teufel steckt im Detail, was in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden sollte.